AGB
1. GELTUNG, VERTRAGSABSCHLUSS
1.1 Lea Bacher erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Lea Bacher und den Kund:innen.
Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit den Kund:innen sind nur wirksam, wenn sie von Lea Bacher schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen der Kund:innen werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB der Kund:innen widerspricht Lea Bacher ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB der Kund:innen durch Lea Bacher bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden den Kund:innen bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn die Kund:innen den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 7 Tagen widersprechen; auf die Bedeutung des Schweigens werden die Kund:innen in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote Lea Bachers sind freibleibend und unverbindlich.
2. KONZEPT- UND IDEENSCHUTZ
Hat die potenzielle Kundschaft Lea Bacher vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt Lea Bacher dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
2.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch Lea Bacher treten die potenziellen Kund:innen und Lea Bacher in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
2.2 Die potenziellen Kund:innen erkennen an, dass Lea Bacher bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl sie selbst noch keine Leistungspflichten übernommen haben.
2.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung Lea Bachers ist den potenziellen Kund:innen schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
2.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
2.5 Die potenziellen Kund:innen verpflichten sich, es zu unterlassen, diese von Lea Bacher im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
2.6 Soferne die potenziellen Kund:innen der Meinung sind, dass ihnen von Lea Bacher Ideen präsentiert wurden, auf die sie bereits vor der Präsentation gekommen sind, so haben sie dies Lea Bacher binnen 3 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
2.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass Lea Bacher den potenziellen Kund:innen eine für sie neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee von den Kund:innen verwendet, so ist davon auszugehen, dass Lea Bacher dabei verdienstlicht wurde.
2.8 Die potenziellen Kund:innen können sich von ihren Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei Lea Bacher ein.
3. LEISTUNGSUMFANG, AUFTRAGSABWICKLUNG UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN DER KUND:INNEN
3.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Vertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch Lea Bacher, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Lea Bacher. Innerhalb des von den Kund:innen vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit von Lea Bacher. Sofern keine konkreten Vorgaben gemacht wurden behält sich Lea Bacher bei der Schaffung der Werke absolute Gestaltungsfreiheit vor.
3.2 Alle Leistungen Lea Bachers (insbesondere alle Vorentwürfe, Recherchetätigkeiten) sind von den Kund:innen zu überprüfen und von ihnen binnen drei Werktagen ab Eingang bei den Kund:innen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als von den Kund:innen genehmigt. Präsentierte Entwürfe dürfen nicht genutzt oder weitergegeben werden.
3.3 Die Kund:innen werden Lea Bacher zeitgerecht, vollständig und kostenlos alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Sie werden sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Die Kund:innen tragen den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge ihrer unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Lea Bacher wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4 Die Kund:innen sind weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantieren, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Lea Bacher haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zu den Kund:innen – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird Lea Bacher wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so halten die Kund:innen Lea Bacher schad- und klaglos; sie haben ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Die Kund:innen verpflichten sich, Lea Bacher bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen.
Die Kund:innen stellen Lea Bacher hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
4. FREMDLEISTUNGEN / BEAUFTRAGUNG DRITTER
4.1 Lea Bacher ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
4.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen der Kund:innen. Lea Bacher wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
4.3 Soweit Lea Bacher notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer:innen keine Erfüllungsgehilfen Lea Bachers.
4.4 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, haben die Kund:innen einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund.
5. TERMINE
5.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von Lea Bacher schriftlich zu bestätigen.
5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung Lea Bachers aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind die Kund:innen und Lea Bacher berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
5.3. Befindet sich Lea Bacher in Verzug, so können die Kund:innen vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem sie Lea Bacher schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche der Kund:innen wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5.4. Bei Inanspruchnahme einer kürzesten Bearbeitungszeit für die Auftragsabwicklung wird ein Expresszuschlag von 100% auf den Gesamtbetrag erhoben. Der Expresszuschlag gilt unabhängig von der Art des Auftrags und wird aufgrund des erhöhten personellen und zeitlichen Aufwands erhoben, um sicherzustellen, dass die Leistung innerhalb eines besonders knappen Zeitrahmens erbracht wird. Die Kund:innen werden vor Inanspruchnahme des Expressdienstes über den anfallenden Zuschlag informiert und müssen ihre ausdrückliche Zustimmung zur Zahlung des Expresszuschlags geben. Der Expresszuschlag ist zusätzlich zu den vereinbarten Honoraren oder Gebühren zu entrichten und wird nicht erstattet, sofern die Kund:innen den Auftrag stornieren oder ändern. Die entsprechenden Bearbeitungszeiten werden gesondert je nach Projektumfang vereinbart und bekanntgegeben. Ich behalte mir das Recht vor, den Expresszuschlag und die damit verbundenen Konditionen jederzeit anzupassen. Änderungen werden den Kund:innen rechtzeitig mitgeteilt und gelten erst ab dem Zeitpunkt der Zustimmung der Kund:innen.
5.5. Bearbeitung nach 18:00 Uhr an Werktagen: Für die Bearbeitung von Aufträgen nach 18:00 Uhr an Werktagen wird ein zusätzlicher Zuschlag erhoben. Der Zuschlag für die Bearbeitung nach 18:00 Uhr beträgt 50% des vereinbarten Honorars oder Gebühren für den jeweiligen Auftrag. Die Bearbeitung nach 18:00 Uhr ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zwischen den Kund:innen und Lea Bacher möglich. Die Kund:innen werden vor der Inanspruchnahme der späten Bearbeitungszeit über den anfallenden Zuschlag informiert und müssen ihre ausdrückliche Zustimmung zur Zahlung des Zuschlags geben. Die späte Bearbeitungszeit kann je nach Art des Auftrags und der Kapazität von Lea Bacher begrenzt sein. Lea Bacher behält sich das Recht vor, die Verfügbarkeit der späten Bearbeitungszeit nach eigenem Ermessen zu bestimmen. Der Zuschlag für die Bearbeitung nach 18:00 Uhr wird zusätzlich zu den vereinbarten Honoraren oder Gebühren erhoben und wird nicht erstattet, sofern die Kund:innen den Auftrag stornieren oder ändern. Änderungen oder Ergänzungen zu dieser Klausel bedürfen der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.
6. VORZEITIGE AUFLÖSUNG
6.1 Lea Bacher ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die die Kund:innen zu vertreten haben, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) die Kund:innen fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstoßen.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität der Kund:innen bestehen und diese auf Begehren Lea Bachers weder Vorauszahlungen leisten noch vor Leistung Lea Bachers eine taugliche Sicherheit leisten;
6.2 Die Kund:innen sind berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn Lea Bacher fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
7. HONORAR
7.1 Das Netto-Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe zuzüglich 20% Umsatzsteuer. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages wird das in der Aufstellung Vereinbarte sowohl für die Auftragnehmer:innen als auch für die Auftraggeber:innen verbindlich. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch Lea Bachers für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Lea Bacher ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat Lea Bacher für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.
7.3 Alle Leistungen Lea Bachers, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von Lea Bacher erwachsenden Barauslagen sind von den Kund:innen zu ersetzen.
7.4 Kostenvoranschläge Lea Bachers sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von Lea Bacher schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird Lea Bacher die Kund:innen auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als von den Kund:innen genehmigt, wenn die Kund:innen nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widersprechen und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt geben. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt von der Auftraggeber:in von vornherein als genehmigt.
7.5 Wenn die Kund:innen in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung Lea Bachers – unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese – einseitig ändert oder abbricht, haben sie Lea Bacher die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung Lea Bachers begründet ist, haben die Kund:innen Lea Bacher darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist Lea Bacher bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmer:innen Lea Bachers, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwerben die Kund:innen an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich Lea Bacher zurückzustellen.
8. ZAHLUNG, EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von Lea Bacher gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum Lea Bachers.
8.2 Bei Zahlungsverzug der Kund:innen gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichten sich die Kund:innen für den Fall des Zahlungsverzugs von Lea Bacher die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges der Kund:innen kann Lea Bacher sämtliche, im Rahmen anderer mit den Kund:innen abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4 Weiters ist Lea Bacher nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich Lea Bacher für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
8.6 Die Kund:innen sind nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen Lea Bachers aufzurechnen, außer die Forderung der Kund:innen wurde von Lea Bacher schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
9. EIGENTUMSRECHT UND URHEBERRECHT
9.1 Alle Leistungen von Lea Bacher, auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum Lea Bachers und können von Lea Bacher jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Die Kund:innen erwerben durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung dürfen die Kund:innen die Leistungen Lea Bachers jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen Lea Bachers setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von Lea Bacher dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzen die Kund:innen bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen Lea Bachers, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.
9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen Lea Bachers, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch die Kund:innen oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung Lea Bachers und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers/der Urheberin zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Lea Bacher ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber/die Auftraggeberin keinen Rechtsanspruch darauf.
9.3 Für die Nutzung von Leistungen Lea Bachers, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von Lea Bacher erforderlich. Dafür steht Lea Bacher und dem Urheber/der Urheberin eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
9.4 Für die Nutzung von Leistungen Lea Bachers bzw. von Werbemitteln, für die Lea Bacher konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Vertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von Lea Bacher notwendig.
9.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht Lea Bacher im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Vergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen.
9.6 Der Kunde haftet Lea Bacher für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars. Dieses bemisst sich anhand der aktuellen Richtlinien der Wettbewerbs-Richtlinien von Design Austria.
10. KENNZEICHNUNG
10.1 Lea Bacher ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf ihre Tätigkeiten und allenfalls auf den Urheber/die Urheberin hinzuweisen, ohne dass den Kund:innen dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
10.2 Lea Bacher ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs der Kund:innen dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zu den Kund:innen bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
11. GEWÄHRLEISTUNG
11.1 Die Kund:innen haben allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch Lea Bacher, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht den Kund:innen das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch Lea Bacher zu. Lea Bacher wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei die Kund:innen Lea Bacher alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Lea Bacher ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für Lea Bacher mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen den Kund:innen die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber/der Auftraggeberin die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
11.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber/der Auftraggeberin, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Lea Bacher ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Lea Bacher haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber den Kund:innen nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese von den Kund:innen vorgegeben oder genehmigt wurden.
11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Monate ab Lieferung/Leistung. Die Kund:innen sind nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
12. HAFTUNG UND PRODUKTHAFTUNG
12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung Lea Bachers und die ihrer Auftragnehmer:innen oder sonstigen Erfüllungsgehilfen für Sach- oder Vermögensschäden der Kund:innen ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der/die Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung Lea Bachers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Auftragnehmer:innen oder Erfüllungsgehilfen.
12.2 Jegliche Haftung Lea Bachers für Ansprüche, die auf Grund der von Lea Bacher erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen die Kund:innen erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn Lea Bacher ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet Lea Bacher nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten der Kund:innen oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; die Kund:innen haben Lea Bacher diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
12.3 Schadensersatzansprüche der Kund:innen verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung Lea Bachers. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
13. SOCIAL MEDIA KANÄLE
Lea Bacher weist die Kund:innen vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter:innen von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter:innen) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter:innen sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer:innen weiterzuleiten. Es besteht daher das von Lea Bacher nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers/einer anderen Nutzerin wird zwar von den Anbieter:innen die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Lea Bacher arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter:innen, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag der Kund:innen zu Grunde. Ausdrücklich anerkennen die Kund:innen mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Lea Bacher beabsichtigt, den Auftrag der Kund:innen nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers/jeder Nutzerin, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann Lea Bacher aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
14. DATENSCHUTZ (OPTISCHE HERVORHEBUNG ENTSPRECHEND DER JUDIKATUR)
Die Kund:innen stimmen zu, dass ihre persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden/der Kundin, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, UID-Nummer) zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung der Kund:innen sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zu den Kund:innen bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden.
Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
15. ANZUWENDENDES RECHT
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen Lea Bacher und den Kund:innen unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
16. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND
16.1 Erfüllungsort ist der Sitz Lea Bachers. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kund:innen über, sobald Lea Bacher die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
16.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen Lea Bacher und den Kund:innen ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz Lea Bachers sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist Lea Bacher berechtigt, den Kund:innen an ihren allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Es gilt das Recht der Republik Österreich, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.